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   BVerwG, 08.03.1976 - VI B 56.75   

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BVerwG, 08.03.1976 - VI B 56.75 (https://dejure.org/1976,717)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1976 - VI B 56.75 (https://dejure.org/1976,717)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1976 - VI B 56.75 (https://dejure.org/1976,717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Höhe der Besoldung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der amtsgemäßen Besoldung - Dienstbezüge - Eingruppierung - Besoldungsgruppen - Haushaltsplan

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    A 12 im Zuge der Umwandlung zur Verfügung gestellt hat, um auch dem Kläger ein solches Amt übertragen zu können, vermag, da außerhalb seines Verantwortungsbereichs, eine Fürsorgepflichtverletzung des Beklagten nicht zu begründen (vgl. dazu auch BVerwGE 16, 142, Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [ZBR 1968, 225] sowie Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 35.72 -).

    A 12 im Bereich des Sozialdienstes eine angemessene Verteilung dieser Stellen vorgenommen hat - nur insoweit stand ihm eine Disposition zu - und nicht diese Stellen zu Lasten anderer Bereiche in erster Linie für den Bereich der Amtsvormünder verwendet hat (vgl. dazu auch BVerwGE 16, 142 [146 f.]).

  • BVerwG, 12.09.1972 - II B 35.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    Dies ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. dazu den von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 35.72 - mit weiteren Nachweisen).

    A 12 im Zuge der Umwandlung zur Verfügung gestellt hat, um auch dem Kläger ein solches Amt übertragen zu können, vermag, da außerhalb seines Verantwortungsbereichs, eine Fürsorgepflichtverletzung des Beklagten nicht zu begründen (vgl. dazu auch BVerwGE 16, 142, Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [ZBR 1968, 225] sowie Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 35.72 -).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    Aus alledem ergibt sich zugleich, daß die Beschwerde auch aus der Entscheidung des beschließenden Senats in BVerwGE 36, 192 nichts für sich herleiten kann.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    In dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen, die Richterbesoldung betreffenden Fällen ging es - anders als hier - um die besoldungsgesetzliche Bewertung statusrechtlicher Ämter, allerdings mit der Besonderheit, daß es sich dabei um funktionsgebundene Ämter (zu diesem Begriff vgl. BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70]) handelt Hier liegt weder ein funktionsgebundenes Amt vor noch geht es um die Frage, ob das dem Kläger übertragene Amt eines Sozialamtmannes (dies allein war das statusrechtliche Amt des Klägers, bei dem Begriff Amtsvormund handelt es sich lediglich um eine Funktionsbezeichnung) vom Besoldungsgesetz zutreffend, d.h. ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht der Besoldungsgruppe - BesGr.
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 100; 26, 163)kann die Beschwerde nichts für sich herleiten.
  • BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    Dienstpostenbewertungen des Dienstherrn binden weder den Besoldungs- noch den Haushaltsgesetzgeber, ebensowenig ist der Gesetzgeber an entsprechende Stellenanforderungen des Dienstherrn gebunden, noch vermag der Dienstposteninhaber daraus Ansprüche auf Höherstufung herzuleiten (vgl. BVerwGE 38, 269).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 412/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 100; 26, 163)kann die Beschwerde nichts für sich herleiten.
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75
    A 12 im Zuge der Umwandlung zur Verfügung gestellt hat, um auch dem Kläger ein solches Amt übertragen zu können, vermag, da außerhalb seines Verantwortungsbereichs, eine Fürsorgepflichtverletzung des Beklagten nicht zu begründen (vgl. dazu auch BVerwGE 16, 142, Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [ZBR 1968, 225] sowie Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 35.72 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort

    Denn es ist - wie das Verwaltungsgericht in der Sache zutreffend, jedoch ohne entsprechenden Hinweis auf die dazu ergangene Rechtsprechung ausgeführt hat (BA, S. 4) - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt, dass der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen kann, ohne dass sich für den Dienstherrn daraus ohne weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergäbe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.1976 - BVerwG 6 B 56.75 -, ZBR 1976, 149; Beschluss vom 15.7.1977 - BVerwG 2 B 36.76 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66; Urteil vom 24.1.1985 - BVerwG 2 C 39.82 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 19.8.1986 - BVerwG 2 B 15.86 -, juris Rn. 3; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24.9.2008 - BVerwG 2 B 117/07 -, juris Rn. 6, 9, 11).
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

    Dem Umstand, daß vom Kläger bis heute ein der Besoldungsgruppe A 16 HBesO zugeordnetes funktionelles Amt ausgeübt wird, kann nicht entgegengehalten werden, daß die besoldungsrechtliche Eingruppierung des Amtes des Verwaltungsstudiendirektors als Studienleiter beim Verwaltungsseminar Frankfurt am Main des Hessischen Verwaltungsschulverbandes (inzwischen) unwirksam sei, weil sie gegen höherrangiges Recht verstoße (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 08.03.1976 - BVerwG VI B 56.75 -, Buchholz 235 § 53 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 44.81

    Besoldungsgefüge - Überleitung von Ämtern - Lehrer - Grundschule - Hauptschulen

    In aller Regel begründet deshalb die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines bestimmten höherwertigen Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinne) keinen Anspruch auf den nach der Besoldungsordnung diesem Dienstposten zugeordneten Besoldungsstatus (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - , Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - <ZBR 1976, 148>).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 45.81
    In aller Regel begründet deshalb die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines bestimmten höherwertigen Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinne) keinen Anspruch auf den nach der Besoldungsordnung diesem Dienstposten zugeordneten Besoldungsstatus (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - , Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - <ZBR 1976, 148>).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 23.79

    Voraussetzungen für eine Besoldung nach dem höheren Amt bei Zurechnung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - m.w.N., vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - [ZBR 1976, 148] und vom 7. Mai 1980 - BVerwG 6 B 27.80 -) steht dem Beamten Besoldung grundsätzlich nur nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Gesetze und des übertragenen statusrechtlichen Amtes zu.
  • BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78

    Anspruch auf Beförderung - Schadensersatz oder Folgenbeseitigung - Grundsätzliche

    Er bleibt insbesondere frei, entweder die günstigste oder die ungünstigste der bisherigen Regelungen oder eine dazwischen liegende Lösung zu wählen (vgl. hierzu insbesondere auch Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4] betr. die besoldungsrechtliche Eingruppierung des Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin sowie Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - [ZBR 1976, 148]).
  • BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung - Anspruch auf höhere Besoldung -

    In aller Regel begründet deshalb die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines bestimmten höherwertigen Dienstpostens ("Amt im konkret-funktionellen Sinne") keinen Anspruch auf den nach der Besoldungsordnung diesem Dienstposten zugeordneten Besoldungsstatus (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1 = ZBR 1976, 149]; Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - [ZBR 1976, 148]).
  • BVerwG, 08.09.1980 - 6 B 80.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Das angefochtene Urteil, daß den Beklagten verpflichtet, dem Kläger eine im Bundesbesoldungsgesetz nicht vorgesehene Stellenzulage zu zahlen, weicht von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1964 - BVerwG 2 C 133.60 - (BVerwGE 18, 293), vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - (Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4) und vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - (ZBR 1976, 148) ab, nach denen dem Beamten nur die im Gesetz festgelegten Dienstbezüge gezahlt werden dürfen, und beruht auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 08.09.1980 - 6 B 79.80

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil, das den Beklagten verpflichtet, dem Kläger eine im Bundesbesoldungsgesetz nicht vorgesehene Stellenzulage zu zahlen, weicht von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1964 - BVerwG 2 C 133.60 - (BVerwGE 18, 293), vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - (Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4) und vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - (ZBR 1976, 148) ab, nach denen dem Beamten nur die im Gesetz festgelegten Dienstbezüge gezahlt werden dürfen, und beruht auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 07.05.1980 - 6 B 27.80

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Dies ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - m.w.N. und vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - [ZBR 1976, 148]).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 94.80

    Zerstörung von Beförderungsaussichten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze

  • BVerwG, 07.05.1980 - 6 B 28.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache auf Grund wirtschaftlichen und

  • BVerwG, 27.07.1976 - 2 B 18.76

    Grundsatz des Gesetzesvorbehalts der Besoldung und der amtsgemäßen Besoldung -

  • VG Ansbach, 25.10.2011 - AN 1 K 11.00896

    Die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen

  • VG Kassel, 25.03.2003 - 1 E 3293/98
  • OVG Bremen, 14.10.1980 - 2 BA 78/79

    Anspruch eines Studienrates auf Beförderung zum Oberstudienrat; Vorliegen einer

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